Der Verein trägt den Namen "Musculus e.V.". Er hat seinen Sitz in Erdeborn. Mit der Registrierung im Vereinsregister Nr. 421 vom 14.03.2000 beim Amtsgericht Eisleben ist der Verein rechtsfähig.
§ 2 VereinszweckDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch
Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel durch Land und Kommune sowie sonstigen Zuwendungen.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Es dürfen keine Personen oder Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 MitgliedschaftMitglied des Vereins Musculus e.V. kann jede natürlich und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins und deren Ziele unterstützet.
Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen zur Mitgliedschaft die Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter.
Über den Antrag zur Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, den Austritt oder Ausschluß des Mitgliedes.
§ 5 MitgliedsbeiträgeVon den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 6 Organe des VereinsVereinsorgane sind
Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, wenn er zu Zwecken der Ausführung ihrer Tätigkeit Aufwendungen abwickelt, die nach den Umständen für erforderlich gehalten werden. (§ 670 BGB)
Der tatsächliche Aufwand ist nachzuweisen. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die
Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Die Aufgaben des Vorstandes können durch jedes Vorstandsmitglied ausgeführt werden.
§ 8 Wahl des VorstandesDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Vereinsmitglieder werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Ehrenamt als Vorstandsmitglied.
§ 9 MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Es hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Satzungsänderungen und Beschlüsse über die Vereinsauflösung bedürfen einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
§ 10 Auflösung des VereinsBei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Halle, mit der Auflage dieses an andere Selbsthilfegruppen die ähnliche oder gleiche Ziele verfolgen, weiterzuleiten.
Halle, den 27.01.2000
| Name | Adresse |
| Susanne Wichmann | Niemeyerstr.5, 06110 Halle |
| Karin Striegler | Krautstr. 7, 06217 Merseburg |
| Edda Petrich | Poststr.3, 06242 Braunsbedra |
| Gudrun Sebastian | Friedhofstr. 19, 06317 Stedten |
| Mathias Hielscher | Steg 5 - 1905, 06110 Halle |
| Anja Wegener | Karl-Liebknecht-Ring 16, 06679 Hohenmölsen |
| Karl-Heinz Hornschuch | R.-B.-Siedlung 14, 06317 Erdeborn |
| Helga Wuttke | Paul-Singer-Str. 62, 06116 Halle |
| Margot Koch | Dessauer Str. 13, 06118 Halle |
| Heike Taubert | Steg 1 - Wohnung 0904, 06110 Halle |
Letzte Änderung am 26.01.2003, Service@IT-Wegener.de